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Die Auswirkungen der F-Gas-Verordnung 2024/573 auf Kälte- und Klimaanlagen: Was Sie wissen müssen!

Neue F-Gas-Verordnung und ihre Auswirkungen

Die neue F-Gas-Verordnung, die am 11. März 2024 verabschiedet wurde, führt mehrere wichtige Änderungen ein, die sich auf bestehende Kälte- und Klimaanlagen auswirken werden. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen (HFKW), die starke Treibhausgase sind, schrittweise einzustellen, indem strengere Grenzwerte und Fristen für ihre Verwendung und Wartung festgelegt werden.

Die Verwendungsverbote zu bestimmten Zeitpunkten für Neuware und Recyclaten von Standard- und Low-GWP-Kältemitteln richten sich nach Art und Leistungsgröße der Anlagen. Unter Recyclaten versteht man die Nutzung von Kältemitteln, die aus Anlagen abgesaugt werden, die aufgrund von Defekten oder technischen Veränderungen abgesaugt werden. Diese Kältemittel werden gereinigt und aufbereitet und können so dem Markt wieder zur Verfügung gestellt werden. Daraus ergeben sich auch Einschränkungen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Anlagen. Die genauen Zeitschienen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle.

Zeitpläne für den Ausstieg und Verwendung von recycelten F-Gasen

Die Verordnung sieht einen schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung von HFKW, also Standardkältemitteln vor, mit dem Ziel, ihre Produktion und ihren Verbrauch bis 2036 auf 15 % des Niveaus von 2011-2013 und bis 2050 vollständig zu reduzieren (Compliance & Risks, Epta Refrigeration). Ab dem 1. Januar 2025 dürfen für bestimmte Kältemitteltypen nur noch recycelte oder aufgearbeitete F-Gase für die Wartung oder Instandhaltung bestehender Anlagen verwendet werden. Darunter fällt z.B. das weit verbreitete Kältemittel R410a. Durch das Verbot des Einsatzes von Neuware verringert sich die am Markt verfügbare Menge, was zu deutlichen Preissteigerungen führen dürfte. Damit soll sichergestellt werden, dass keine neuen FKW für diese Zwecke auf den Markt kommen (Compliance & Risks). Es folgen weitere Schritte, die Sie bitte ebenfalls der angefügten Tabelle entnehmen.

Der Betrieb bestehender, laufender Anlagen ist zunächst nicht gefährdet. In weiteren Schritten wird jedoch die Reparatur bestehender Anlagen sowie das Nachfüllen der entsprechenden Kältemittel untersagt. Dies ist in der Vergangenheit bereits für Kältemittel wie R12 oder R22 ebenso erfolgt. Die Zeithorizonte dazu entnehmen Sie bitte ebenfalls der angefügten Tabelle.

Anpassungen für Anlagenbesitzer

Besitzer bestehender Anlagen müssen ihre Systeme möglicherweise nachrüsten oder ersetzen, um die neuen Normen zu erfüllen. Dazu gehört auch der Einsatz alternativer, bzw. natürlicher Kältemittel mit niedrigeren GWP-Werten, was Änderungen an bestehenden Anlagen oder Investitionen in neue Anlagen erfordern kann (WAVE Refrigeration). Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue F-Gas-Verordnung tiefgreifende Auswirkungen auf bestehende Kälte- und Klimaanlagen haben wird, da sie Anpassungen zur Einhaltung strengerer Umweltnormen erforderlich macht und den Übergang zu Kältemitteln mit niedrigerem Treibhauspotenzial fördert.

Bei der Planung und Installation neuer Kühl- und Kältetechnik ist zu betrachten, inwieweit die Investition unter der Betrachtung der Ausstiegsszenarien der F-Gase-Verordnung mit klassischen Standardkältemitteln, bzw. Low-GWP-Kältemitteln, noch zukunftsfähig ist.

Übersicht in einer Tabelle

Weitere Informationen finden Sie beim Umweltbundesamt.

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Stand Juni 2024

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