Kältemittel R513A
Erfolgreiche Umstellung auf Low GWP Kältemittel R513A, R449A, R1234ze oder R454B?
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- Erzeugung hoher Temperaturen ohne Öl und Gas
- Staatliche Förderung möglich*
- Hohe Kosteneffizienz durch geringe Verbrauchs-und Wartungsaufwände
- Für eine CO2-neutrale Fertigung entlang Ihrer Wertschöpfungskette
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Hintergrundinformationen am Beispiel 513a zu LOW GWP-Kältemitteln
LOW GWP Kältemittel sollen zukünftig bisher gängige Kältemittel wie z.B. R134a, R407C oder auch R404a ersetzen, da sie einen deutlich niedrigeren GWP-Wert haben. So hat z.B. R513a mit einem GWP von 631,4 einen um 56 % niedrigeren GWP als R134a mit 1430. Der GWP-Wert gibt das Treibhauspotential eines Kältemittels im Vergleich zu CO2 an. Entweicht von dem Kältemittel R134a ein Kilogramm in die Umwelt ist der Schaden genauso hoch, wie wenn 1430 Kilogramm CO2 die in die Atmosphäre gelangen. R513A zum Beispiel ist eine Kältemittelmischung. Es besteht aus 50% R134A und 50% R1234yf. Durch die Mischung des Sicherheitskältemittels R134a (A1) und des bedingt brennbaren Kältemittels R1234yf (A2L) ist das Kältemittel R513A (A1) nicht brennbar. Das Kältemittel R1234yf (50% Mischungsanteil) reagiert mit Aluminium. Daher sind Verdichter, in denen Aluminium verwendet wird, nicht für den Betrieb mit R134A geeignet. Dennoch sind fast alle R134a Verdichter-Baureihen der namhaften Hersteller für das Low-GWP-Kältemittel R513A frei gegeben.
Kälteanlagen können wie R134A-Anlagen projektiert werden. Lediglich das sogenannte E-Ventil muss in der Regel etwas größer gewählt werden. Beim Umstellung bestehender R134a-Anlagen auf R513a muss es somit ausgetauscht werden. Sowohl die Wärmetauscher- als auch Verdichterleistungen sind nahezu identisch. KWE hat bereits im Dezember 2016 die erste Kälteanlage mit R513A aufgebaut. In einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb wurde die vorhanden Kälteanlage eines Kühltunnels durch eine neue Low-GWP-Variante ersetzt. Mit vollem Erfolg. Denn durch den Umstieg von R407C auf R513A wurde das CO2-Äquivalent von ehemals 106.440 kg auf 31.570 kg reduziert. Dadurch muss die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung nur noch einmal jährlich statt wie zuvor zweimal im Jahr durchgeführt werden. Außerdem konnte durch den Einsatz von R513A und neuen Wärmetauschern die Effizienz der Anlage um ca. 15% gesteigert werden. Um nur einige Hinweise zu geben, was beim Ersetzen von Kältemitteln beachtet werden muss, bzw. welche Vorteile erzielt werden können.
Die Chillventa 2022 hat einmal mehr gezeigt, dass viele Hersteller neben natürlichen Kältemitteln wie z.B. CO2 im Kaltwasser- und Pluskühlbereich auf das Kältemittel R513A setzen. Dennoch genügt es nicht, alle Anlagen in Zukunft mit R513A zu bauen. Kältemittel mit noch geringeren GWP-Werten sollten wenn möglich eingesetzt werden. Zusätzlich müssen künftig die Kältekreisläufe so kompakt wie möglich gebaut werden – um die Kältemittelfüllmengen in den Anlagen zu reduzieren.
Ersatz von Kältemittel R404A
Bedingt durch die EU-F-Gase-Verordnung 517/2014 ist seit Beginn des Jahres 2020 die Verwendung von fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhausgaspotenzial (GWP) von 2.500 oder mehr verboten. Dies betrifft auch das bisher sehr häufig eingesetzte Kältemittel R404A (GWP-Wert 3922)
Für Wartung und Instandhaltung darf aktuell noch aufbereitetes R404A (also recyceltes Material aus Altanlagen) verwenden werden. Ab 2029 wird auch das verboten sein. Das Kältemittel wird somit auch nicht mehr produziert, was zu massiven Preissteigerungen für die am Markt noch verfügbaren Mengen an R404A führt.
Betreiber von R404A-Kälteanlagen, die noch nicht auf zukunftsorientierte Kältemittel umgestellt haben, riskieren beispielsweise aufgrund eines Defektes, der zum Verlust von größeren Mengen Kältemittel führt, massive Probleme und kosten. Denn die Anlage darf nicht mehr befüllt werden – egal welche Ware Sie gerade lagern oder bearbeiten.
Verderbliche Ware
Hier bieten die LOW-GWP-Kältemittel wie z.B. R449A aus Sicht der Risikominimierung, Kosten und Zukunftsfähigkeit eine interessante Alternative bei geringfügigem Umbau und Neubefüllung Ihrer bestehenden Anlage.
Welche Verwendungsverbote für Kältemittel gibt es aktuell?*
Seit dem 1. Januar 2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (F-Gase-Verordnung) gültig
Mit der F-Gas-Verordnung wurden auch Verwendungs- und Inverkehrbringensverboteerlassen, die ab unterschiedlichen Zeitpunkten gelten.Die Bundesregierung hat die Regelungen in der sogenannten Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) umgesetzt.
Seit 01.01.2022 gilt die F-Gase-Regelungen für ortsfeste Kälteanlagen
Verbot des Inverkehrbringens von Kühl- und Gefriergeräten für die gewerbliche Verwendung* (hermetisch geschlossene Einrichtungen), die HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten. Verbot der Installation mehrteiliger zentralisierter Kälteanlagen** für die gewerbliche Verwendung mit einer Nennleistung von 40 kW oder mehr, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen; außer im primären Kältemittelkreislauf in Kaskadensystemen, in dem fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von weniger als 1.500 verwendet werden dürfen.
Ab 01.01.2025: F-Gase-Regelungen für Klimaanlagen
Verbot des Inverkehrbringens von Mono-Splitklimageräten mit weniger als 3 kg fluorierter Treibhausgase, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 750 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen.
Dies erreichen wir bereits heute, durch den Einsatz des Kältemittel R32 (GWP 675), wo immer möglich.
*) Quelle und Detailinformationen beim Bundesumweltamt hier und hier.
Ab 01.01.2030: F-Gase-Regelungen für ortsfeste Kälteanlagen
Wartungs- und Instandhaltungsverbot für ortsfeste Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40 t CO2-Äquivalent oder mehr, die HFKW mit einem GWP ≥ 2.500 enthalten. Ab 01.01.2030 auch für recycelte Ware gültig! Bis zum 01.01.2030 gilt für aufgearbeitete oder recycelte F-Gase noch eine Ausnahme.
Was können Sie tun?
Ganz gleich, ob Sie sich für den Wechsel des Kältemittels innerhalb der bestehenden Anlage oder für den Austausch der kompletten Anlage entscheiden, die Pflichten, die Sie als Betreiber von Kältemitteln zu beachten haben, sind
- Prüfpflicht
- Reparaturpflicht
- Einsatz von zertifiziertem Personal
- Aufzeichnungspflicht
Bei der Prüfpflicht gilt es, die Prüfintervalle zu beachten. Dabei wird unterschieden, ob die Anlage ein Leckage-Erkennungssystem hat oder nicht. Ist ein solches System vorhanden, verdoppeln sich die Zeiträume zwischen den Prüfungen. Der GWP Wert bestimmt die Einordnung der Prüfintervalle.
Wo können Sie Kosten sparen, wo Fehler vermeiden? Die F-Gase Verordnung ist eine gesetzliche Verpflichtung und kann Betreiber von Kälteanlagen einiges kosten, zumal sie umfassende Pflichten zur Folge hat. Sorgen Sie rechtzeitig für eine optimierte, nachhaltige und störungsfreie Kühlleistung Ihrer Anlage – es lohnt sich.
Wie gelingt eine erfolgreiche Umstellung
auf Low-GWP-Kältemittel?
- Analyse des aktuellen Kältesystems
Unsere Kältetechniker werden Ihre Kälteanlage auf mögliche Herausforderungen bei der Umstellung auf ein Low-GWP-Kältemittel genau untersuchen und erstellen dafür ein auf Ihre Anlage zugeschnittenes Konzept. - Technische Überprüfung der kompletten Anlage
Unsere Experten beurteilen Ihre Anlage nach allen notwendigen technischen Gesichtspunkten und holen die erforderlichen Freigaben der Hersteller ein. Zusätzlich überprüfen unsere Techniker auch alle Auslegungs- und Berechnungsdaten der Dichtungen, Bauteile sowie die Verträglichkeit mit den eingesetzten Stoffen. - Machbarkeitsprüfung der Umstellung
Es kann vorkommen, dass eine Umstellung der Anlage aus technischer Sicht nicht mehr möglich ist. In diesem Fall ist der Austausch von einzelnen Bauteilen oder sogar ein Austausch der gesamten Anlage nicht zu vermeiden. Ob eine Umstellung der Kälteanlage sinnvoll ist hängt unter anderem vom Zustand und Alter der Anlage ab. - Ganzheitliche Beratung
Wir analysieren, konzipieren, implementieren, kontrollieren und warten. Auf Wunsch erhalten Sie das Komplettpaket oder Einzelleistungen. - Innovation
Sowohl in der Technologie und in der Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen richten wir unseren Blick immer auf innovative Lösungen. Gemeinsam mit unseren Partnern und Lieferanten arbeiten wir stetig an neuen Lösungen zu Ihrem Nutzen. - Sicherheit
Wir möchten Ihnen einen hohen Fokus auf das Thema Betriebssicherheit bieten und halten hier einen sehr hohen Standard. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam alle Aspekte der Betriebssicherheit in Ihrem Unternehmen. - Kosteneffizienz
Durch die individuelle Planung können wir bei Investments (Preis/Leistung) sowie den Themen und der Wartung kosteneffizient arbeiten. Ziel ist es, die Energie- und Betriebskosten zu senken und wartungsfreundliche Maschinen zu installieren. All dies bietet finanzielle Entlastungen für Ihr Unternehmen. - Nachhaltigkeit
Wir setzen auf moderne, energiesparende Technologien und nachhaltig, umweltfreundliche Kältemittel, um Ihnen eine möglichst zuverlässige und zukunftssichere Kältetechnik bieten zu können.
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Der Service zur Kältetechnik von KWE
Wir beraten Sie umfangreich und berücksichtigen die Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort. Nach der Entscheidung für die bestmögliche Kältetechnik und die an die Ansprüche Ihres Unternehmen angepasste Technologie, werden unsere erfahrenen Techniker den Einbau der Anlage detailliert planen und vorbereiten. Während der Arbeiten in Ihrem Gebäude achten wir natürlich darauf, den Einfluss auf Ihre alltäglichen Abläufe minimal zu halten. Eine Vielzahl von Details, basierend auf unserer langjährigen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Industrie- und Gewerbekunden, sowie der stetigen Weiterbildung unserer Mitarbeiter, gehören hier dazu. Selbstverständlich steht Ihnen KWE im Anschluss mit einem umfangreichen Service zur Verfügung, sodass Sie sich für die Wartung oder Reparatur der installierten Anlagen jederzeit an uns wenden können.
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