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Was ist die F-Gase-Verordnung

Was sind die Ziele und Maßnahmen der F-Gase-Verordnung der EU?

Die F-Gase-Verordnung ist eine gesetzliche Regelung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Emission von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) und damit Kältemitteln zu reduzieren, um den Klimawandel zu bekämpfen. Diese neueste Verordnung, offiziell als Verordnung (EU) EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates bekannt, trat am 11.03.2024 in Kraft. Dabei wurden die Ausstiegszeiträume für heute gängige Kältemittel wie R410a, R134a, R407c oder das bereits nur noch als Recyclat verfügbare R404a wesentlich verschärft. Aber auch für fluorkohlenwasserstoffhaltige Kältemittel mit niedrigerem GWP, sogenannte LOW GWP-Kältemittel, gibt es striktere Regeln.

Die Hauptziele und Maßnahmen der F-Gase-Verordnung sind:

  • Reduktion der Emissionen: Die Verordnung legt strenge Regeln für den Einsatz, die Handhabung und die Entsorgung von F-Gasen fest. Sie zielt darauf ab, die Gesamtmenge der in Verkehr gebrachten F-Gase bis 2030 schrittweise um etwa zwei Drittel im Vergleich zu den Mengen von 2015 zu reduzieren.
  • Phase-Down-Mechanismus: Ein schrittweises Absenken (Phase-Down) der Gesamtmenge an F-Gasen, die in die EU eingeführt oder produziert werden dürfen. Dieses System verteilt jährliche Quoten an Unternehmen, die F-Gase in Verkehr bringen, und sorgt so für eine schrittweise Reduktion.
  • Verwendungsverbote und -beschränkungen: Die Verordnung verbietet den Einsatz bestimmter F-Gase in bestimmten Anwendungen und Produkten, wenn es alternative Technologien gibt. Beispielsweise sind ab bestimmten Stichtagen bestimmte Kältemittel in neuen Klimaanlagen verboten.

Übersicht in einer Tabelle

Maßnahmen zur Leckagekontrolle und Zertifizierung

  • Leckagekontrollen: Betreiber von Anlagen, die F-Gase enthalten, sind verpflichtet, regelmäßige Leckagekontrollen durchzuführen und Leckagen zu reparieren, um Emissionen zu minimieren. Es gibt spezifische Anforderungen an die Häufigkeit dieser Kontrollen, abhängig von der Menge und Art der verwendeten F-Gase.
  • Schulung und Zertifizierung: Personen und Unternehmen, die mit F-Gasen arbeiten, müssen entsprechend geschult und zertifiziert sein. Dies umfasst Techniker, die Installationen, Wartungen oder Reparaturen an Geräten durchführen, die F-Gase enthalten. Leckagekontrolle und Zertifizierungen obliegt in der Regel dem Kältebaufachbetrieb, der Ihr Unternehmen betreut.
  • Kennzeichnung und Rückgewinnung: Produkte und Geräte, die F-Gase enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden. Bei der Entsorgung von Geräten müssen die F-Gase ordnungsgemäß zurückgewonnen und umweltgerecht entsorgt oder recycelt werden. Dies erledigt in der Regel der Kältebaufachbetrieb, der Ihr Unternehmen betreut.
  • Berichterstattung und Registrierung: Unternehmen, die F-Gase produzieren, importieren oder exportieren, müssen jährlich über die Mengen berichten und diese in einem zentralen Register erfassen lassen. Dies dient der Überwachung der Einhaltung der Quoten und der allgemeinen Kontrolle des F-Gase-Marktes. Dies obliegt den Herstellern von Kältemitteln.

Die F-Gase-Verordnung ist ein wichtiger Bestandteil der EU-Klimapolitik und trägt dazu bei, die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen. Durch die Reduktion der Emissionen von F-Gasen, die ein hohes Treibhauspotenzial haben, soll die Erderwärmung begrenzt und ein Beitrag zum globalen Klimaschutz geleistet werden. Was dies im Einzelnen auch für Ihre Anlagen bedeutet, beleuchten wir in einem weiteren Artikel. Als Resultat der Maßnahmen, die durch die F-Gaseverordnung am Markt vorgenommen werden, ergibt sich zukünftig der Einsatz sogenannter natürlicher (auch alternativer) Kältemittel, wie hier im Weiteren beschrieben.

Quelle und weitere Informationen finden Sie auch beim Umweltbundesamt.

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Stand Juni 2024

Foto Herr Ziegler

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